Zulassung zum Medizinstudium
Die Zulassung für die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie* wird durch bestimmte Vergaberegeln abgewickelt.
Abiturbestenquote: 30 % der Studienplätze werden an die Bewerber*innen mit den besten Punktewerten vergeben. Die Zuweisung erfolgt in 3 Schritten: Bewerber*innen aus 16 Landeslisten, Ergebnisse der Bewerber*innen werden in eine gemeinsame Bundesliste integriert, Verteilung dann gemäß der Studienplätze, die pro Bundesland vergeben werden können. Je nach Größe können das mehr oder weniger Plätze sein.
Das Auswahlverfahren der Hochschulquote (AdH): 60 % werden nach hochschuleigenen Bedingungen vergeben, die Abinote ist nicht alleiniges Kriterium, fachspezifischer Eignungstest (z.B.: TMS, HAM-Nat…) erforderlich. Die jeweiligen Hochschulen vergeben im sogenannten internen Auswahlverfahren Punkte, die durch gewisse Leistungen (anerkannte Berufsausbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, TMS oder HAM-Nat Ergebnis, Freies Soziales Jahr (FSJ) oder ähnliches erreicht werden können. In diesem Punktesystem können maximal 100 Punkte erreicht werden. Jedes Bundesland und jede Hochschule vergeben für diese Leistungen unterschiedliche Punkte.
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10 % werden nach schulnotenunabhängigen Bedingungen (außer bei Pharmazie) vergeben. Auch hier werden im Punktesystem (maximal 100 Punkte) außerschulische Leistungen bewertet. An der Landarztquote nehmen auch einige Hochschulen teil.
Aus diesem Grund werden die Eignungstests TMS und HAM-Nat immer wichtiger. Eine Teilnahme wird daher dringend empfohlen. Die ideale Vorbereitung bringt dich zu deinem Top-TMS und HAM-Nat-Ergebnis!
*nur in Braunschweig